Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften verfolgen wichtige Ziele. Sie sind Garanten des Gemeinwohls und genießen daher zurecht steuerliche Privilegien. Diese Privilegien haben komplizierte Gesetze und Verwaltungsanweisungen zur Folge. Ohne eine fachkundige Beratung werden schnell steuerliche Stolpersteine übersehen. Ebenso bleiben steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten oftmals ungenutzt.
Eine gute Beratung achtet auf:
• Korrekte Eingruppierung von Einnahmen und Ausgaben in die vier Bereiche der Gewinnermittlung (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
• Ermittlung der korrekten Umsatzsteuersätze (umsatzsteuerfrei, ermäßigter Steuersatz oder Regelsteuersatz)
• Optimierung des Vorsteuererstattungsanspruches
• Minimierung bzw. Vermeidung von Ertragsteuerbelastungen
• Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften zur Sicherung der steuerlichen Privilegien und des Rechts Spendenbescheinigungen auszustellen
RSW gibt seit vielen Jahren Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften und GmbHs Orientierung bei diesen komplexen Themen. Die Beratung von Non-Profit-Organisationen ist einer der Schwerpunkte von RSW. Wir können dabei auf die Erfahrung und den Wissensstand einer großen Kanzlei zurückgreifen. Denn bei RSW arbeiten über fünfzig Mitarbeiter/innen in den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft interdisziplinär zusammen. Unsere Verwurzelung in der Region ist ein weiteres wichtiges Motiv, uns für die Anliegen der gemeinnützigen Einrichtungen zu engagieren.
Unsere Kompetenzen sind:
• Fundierte Kenntnisse im Steuerrecht gemeinnütziger Einrichtungen
• Routine in der Erstellung von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen für Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und gGmbHs
• Erstellung von Steuererklärungen sowie der zugehörigen Nebenrechnungen (KSt, GewSt, USt, GEM, Mittelverwendungsrechnungen)
• Erstellung und Übermittlung von E-Bilanzen
• Aktuelle Informationen über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
• Unterstützung bei Neugründungen und Satzungsänderungen
• Gute Kenntnis der lokalen und regionalen Gegebenheiten
• Abstimmunqsroutine mit den örtlichen Finanzoehörden
Hiervon profitieren bereits zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen.